Unter dem Deckmantel der „Flexibilisierung der Betreuung“ wurde in der Steiermark in den letzten Jahren folgendes durchgesetzt:
- Erhöhung der Kinderhöchstzahl in Kinderkrippen von 10 auf 14 Kinder
- Erhöhung der Kinderhöchstzahl in Integrationsgruppen für Kinder ohne besondere Erziehungsansprüche von 10 auf 13 Kinder
- Reduzierung des Personalschlüssels in den Kinderkrippen von vormals 2 Fachkräften ab dem 1. Kind und einer 3. Fachkraft für die weiteren 5 Kinder auf nur mehr 1 Pädagog*in für die ersten 3 Kinder und die Bestellung einer 3. Fachkraft erst ab dem 12. (!) Kind bzw. 11,5 Punkten nach der Faktorenberechnung
- Seit 2007 Reduzierung des pädagogischen Hilfspersonals durch „Randzeitenbetreuung“ von bis zu 7 Kindern mit nur einer Kindergartenpädagog*in (in sämtlichen Einrichtungen möglich, ausgenommen Kinderkrippen)
- Randzeitenbetreuung in alterserweiterten Gruppen durch eine Kindergartenpädagog*in: Erhöhung von vormals maximal 6 anwesenden Kindern auf 7 Kinder
- Heranziehung der Kindergartenpädagog/nnen zu 2 zusätzlichen Wochen Kinderdienst in den Hauptferien (Anstellung nach Gemeindedienstrecht) ohne finanzielle Abgeltung dieser Mehrleistung
- Vertretung der Kindergartenpädagog*nnen durch Kinderbetreuer*innen (= provisorische Weiterführung) von vormals 1 Woche auf bis zu 3 Wochen erhöht
- Hortzusatzausbildung für alterserweiterte Gruppen gesetzlich nicht mehr erforderlich
- Leiter*innenbestellung: Unterschreitung der zweijährigen einschlägigen Verwendung im Fachdienst wird vom Land Steiermark bewilligt, wenn glaubhaft kein/e Bewerber*in gefunden wird
- Keine pädagogischen Anforderungen für die Neue Nachmittagsbetreuung
- … sowie die bereits erwähnte Reduzierung des Anstellungserfordernisgesetzes, die den Zündfunken für die Initiative #kinderbrauchenprofis bildete: wenn glaubhaft kein/e Kindergartenpädagog*in gefunden wird, kann für maximal 1 Jahr eine fachlich geringer qualifizierte Person als Ersatz angestellt werden